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22.06.09

Vom Entwickler zum Projektleiter

Karriereplanung, Softskills und eine gezielte Weiterbildung führen zum Ziel.

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Häufig gestellte Fragen von IT-Spezialisten

Wo finde ich Ihre Stellen- und Projektangebote?

Stellen- und Projektangebote werden laufend auf unserer Webseite publiziert. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, können Sie unsere Angebote per RSS abonnieren.

Wie bewerbe ich mich für ein Stellenangebot?

Unter jedem Stellen- oder Projektangebot finden Sie einen Button, der Sie auf unser Bewerbungsformular führt. Füllen Sie dieses bitte vollständig aus. Weitere Unterlagen können Sie am Ende des Formulars anhängen (bis max. 1 MB).

Kann ich mich spontan bewerben?

Ja. Wir erhalten laufend neue Anfragen. Sobald sich eine passende Gelegenheit bietet, kommen wir gerne auf Sie zurück. Benutzen Sie bitte zum Übermitteln Ihrer Angaben unser Bewerbungsformular.

In welcher Form soll ich Ihnen meine Bewerbung zusenden?

Bevorzugt erhalten wir Unterlagen in elektronischer Form im PDF- oder Word-Format oder mittels unserem Bewerbungsformular. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Bewerbungstipps.

Muss das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt werden?

Bei Vorselektionen prüfen wir die Angaben im Bewerbungsformular. Sie erhöhen Ihre Chancen, wenn Sie Keywords zu Ihrem Profil möglichst vollständig eingeben und alle Fragen beantworten.

Welche Dokumente benötigen Sie für meine Online-Bewerbung?

Für den ersten Kontakt reichen Sie bitte einen Lebenslauf mit Motivationsschreiben und das letzte Arbeitszeugnis ein. Falls wir während des Bewerbungsprozesses weitere Unterlagen benötigen, kommen wir gerne auf Sie zurück.

Wie gross dürfen die Bewerbungsunterlagen sein?

Ihre Dokumente sollten maximal 1 Megabyte umfassen.

Werden meine Angaben vertraulich bearbeitet?

Selbstverständlich bearbeiten wir Ihre Angaben vertraulich. Lesen Sie dazu bitte auch unseren Disclaimer.

Brauche ich eine Arbeitsbewilligung?

Jede Person, die in der Schweiz arbeitstätig ist, muss entweder eine Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine gültige Schweizer Arbeitserlaubnis haben. Dank dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU/EFTA und der Schweiz berücksichtigen wir gerne EU/EFTA-Bürger. Für Personen ausserhalb der EU gelten staatliche Restriktionen, was die Vermittelbarkeit sehr stark einschränkt.